30.08.2020

Volksabstimmung vom 27. September 2020:
Teilnahme ist Bürgerpflicht!

Es geht um die Sicherheit, Handlungsfreiheit und Gewährleistung der Neutralität der Schweiz durch die Fortsetzung eines wirksamen Schutzes des Schweizer Luftraums ab dem Jahr 2030. Darum müssen Sie zur Beschaffung eines neuen Kampfjets JA stimmen.

1. Grundkonzept (Planung) 

Die politische Sicherheit in Europa und weltweit ist instabil geworden. Die Bedrohung der Handlungsfreiheit der Schweiz hat zugenommen. Die Sicherheit- und Verteidigungspolitik der Schweiz müssen sich diesen neuen Verhältnissen anpassen. Die dringend notwendige Erneuerung der Schweizer Armee muss zwischen den Jahren 2023-2032 erfolgen: 

  • Die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes:
    - neue Kampfflugzeuge: 6 Milliarden Franken 
    - bodengestützte Luftverteidigung: 2 Milliarden Franken 
  • Die Erneuerung der Mittel der Bodentruppen: 7 Milliarden Franken 

Gesamtbetrag: 15 Milliarden Franken 

Die 15 Milliarden Franken werden in der Zeitspanne von 2023 bis 2032 über das ordentliche Armeebudget bezahlt werden. Das ordentliche Armeebudget beträgt von 2020 an bis 2032 fünf Milliarden Franken pro Jahr. Ab 2020 ist vorgesehen, dem ordentlichen Armeebudget eine Wachstumsrate von real 1.4% (ohne Teuerung) pro Jahr einzuräumen. Mit dieser Planung, die vom Parlament bewilligt worden ist («Planungsbeschluss»), kann die Armee die Erneuerungen durchführen. Gegen diesen Planungsbeschluss ist das Referendum ergriffen worden.

2. Erneuerungsbedarf der Armee 

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat den Bundesrat am 20. Dezember 2019 beauftragt, 

«… die Mittel zum Schutz des Luftraums mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu erneuern. Die Einführung der neuen Kampfflugzeuge soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein ...». 

Es gibt sechs ganz entscheidende Gründe für diesen Auftrag: 

  • Die heute verfügbaren Mittel für den Schutz und die Verteidigung des Schweizer Luftraumes (Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung) genügen den heutigen Anforderungen für die Luftverteidigung nicht mehr. 
  • Der wirksame Einsatz von Kampftruppen am Boden ist ohne einen geschützten Luftraum mit einem Gegner ebenbürtigen modernen Kampfflugzeugen und bodengestützten Luftverteidigungsmitteln grösserer Reichweite unmöglich geworden. 
  • Ohne den Schutz des Luftraumes über der Schweiz wird die Neutralität der Schweiz von anderen Staaten nicht mehr anerkannt werden. Denn es existiert nicht nur das Neutralitätsrecht, sondern auch die Neutralitätspflicht: Der neutrale Staat hat die Pflicht, sich zu jeder Zeit selber schützen und verteidigen zu können. 
  • Kampfflugzeuge sind die Einsatzmittel der ersten Stunde. Sie erzeugen eine glaubwürdige Abhaltewirkung nach «aussen» und einen glaubwürdigen Schutz nach «innen». 
  • Wenn die Schweiz ihren Luftraum nicht mehr glaubwürdig schützen und ihre Neutralitätspflicht nicht mehr erfüllen könnte, würde dem Ausland ein fatales Zeichen der strategischen Schwäche vermittelt. 
  • Luftpolizeidienst ist nicht gleich Luftpolizeidienst. Eine Luftwaffe, die nur für den «normalen» Luftpolizeidienst ausgerüstet wäre, würde die Schweiz und ihre Bewohner gerade dann im Stich lassen, wenn sie am meisten bedroht wären. 

Fazit 
Dieses Mal geht es mit der Existenz der Luftwaffe um Alles oder Nichts: für unsere Sicherheit und Freiheit. 

3. Wie wird bezahlt? 

Die neuen Kampfflugzeuge werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert werden, ohne Sonderfinanzierung und ohne Bevorteilung der Armee. 

  • Ab 2023 Jahr wird pro Jahr vom ordentlichen Budget der Armee eine Milliarde Franken für die Erneuerung der Armee über die Rüstungsprogramme auf die Seite gelegt. 
  • Während der 10 Jahre in der Zeitspanne von 2023 – 2032 werden bis Ende 2032 so 10 Milliarden Franken «auf die Seite gelegt» worden sein. 
  • Um die Gesamtrechnung für die Erneuerung der Armee bezahlen zu können, soll der Armee eine Wachstumsrate von real 1.4 Prozent pro Jahr (ohne Teuerung) zugestanden werden. Bis Ende 2032 werden auf diesem Weg weitere fünf Milliarden Franken zustandekommen, also insgesamt die 15 Milliarden Franken. 

4. Wieviel wird bezahlt? 

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat zuhanden des Bundesrats am 20. Dezember 2019 erlaubt, dass er für den Ersatz der Kampfflugzeuge höchstens 6 Milliarden Franken ausgeben darf. 

«... Das Finanzvolumen beträgt höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Jan. 2018) ... ». 

Wenn dieser «Planungskredit» von 6 Milliarden Franken vom Schweizer Stimmvolk am 27. September 2020 angenommen wird, wird der Bundesrat dem Parlament mit der Armeebotschaft 2022 einen ersten Verpflichtungskredit beantragen.

Strategiegruppe Vereinigung «Pro Militia» 
Daniel Urech, Oberst aD 
Martin Oberholzer-Riss, Oberst aD